Rechtsprechung
LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Baumhaus als genehmigungspflichtige bauliche Anlage
- baumhaus-samoa.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumhaus in Schrebergartenkolonie muss genehmigt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kleingartenpachtvertrag: Unzulässiger Bau eines Baumhauses auf einer gepachteten Kleingartenparzelle; Verwirkung des Beseitigungsanspruchs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ohne Zustimmung des Verpächters errichtetes Baumhaus im Kleingarten muss entfernt werden - Baumhaus stellt bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 12.02.2014 - 19 C 487/13
- LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01
Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme …
Auszug aus LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Dieses ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2003, 824; BGH, NJW-RR 2003, 727; BGH, WuM 2004, 198).Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGH, NJW-RR 2003, 727 Tz. 15; KG, GE 2012, 545; KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13).
- BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Dieses ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2003, 824; BGH, NJW-RR 2003, 727; BGH, WuM 2004, 198). - BGH, 04.02.2004 - VIII ZR 171/03
Verwirkung von Mietzinsforderungen
Auszug aus LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Dieses ist gegeben, wenn neben dem Zeitmoment besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2003, 824; BGH, NJW-RR 2003, 727; BGH, WuM 2004, 198). - KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!
Auszug aus LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGH, NJW-RR 2003, 727 Tz. 15; KG, GE 2012, 545; KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13). - KG, 18.11.2013 - 8 U 71/13
Wann sind Mietzinsansprüche verwirkt?
Auszug aus LG Berlin, 15.09.2015 - 25 S 4/15
Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht nämlich in der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass eine Forderung verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGH, NJW-RR 2003, 727 Tz. 15; KG, GE 2012, 545; KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13).